Stadtsparkasse Oberhausen

Juli 2016

Guten Tag,

in Zeiten niedriger Zinsen möchten viele Oberhausener den Traum vom eigenen Häuschen verwirklichen. Erfahren Sie in der Bauherrenseminarreihe der Architektenkammer worauf genau man bei der Planung und der Realisierung achten sollte, damit der Traum der eigenen Immobilie nicht zum Albtraum wird.

Alle Termine und weitere Informationen zur Seminarreihe, die in Zusammenarbeit mit der Stadt Oberhausen, der SVI GmbH und der Stadtsparkasse Oberhausen kostenlos angeboten wird, erhalten Sie in diesem Newsletter.
Unsere Themen im Juli
  • Vom Traum zum Haus - Bauherrenseminarreihe in Oberhausen
  • paydirekt - Jetzt Gewinnchance sichern
  • Startschuss für ein städtebauliches Vorzeigeprojekt
  • Last Minute Urlaub gefällig?
  • Kundenbefragung
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Vom Traum zum Haus - in Zeiten einer historischen Niedrigzinsphase

Vom Traum zum Haus - in Zeiten einer historischen Niedrigzinsphase

Unter dem Motto „Vom Traum zum Haus" können sich angehende Bauherren jetzt in Oberhausen qualifiziert darüber informieren, wie der Planungsprozess für einen Hausbau oder für die Modernisierung eines Gebäudes abläuft.

Die Architektenkammer bietet dazu eine kostenlose Bauherrenseminarreihe in Zusammenarbeit mit der Stadtsparkasse Oberhausen, der Stadt Oberhausen und der SVI GmbH an.
 
Die erste Veranstaltung findet am 6. September um 19 Uhr in den Räumlichkeiten der Stadtsparkasse in Oberhausen an der Wörthstraße statt. Eine Voranmeldung ist erforderlich! Jeder Infoabend steht unter einem Schwerpunktthema: „Wege zum Bauen“, „Kostengünstiges Bauen“, „Energieoptimiertes Bauen“, „Umbauten und Anbauten“ und „Gartengestaltung“.

Die Seminarabende sind so aufgebaut, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern genügend Zeit für individuelle Fragen und zur Diskussion verbleibt. Der Abend startet jeweils mit einem ausführlichen Vortrag einer Architektin oder eines Architekten. Darüber hinaus werden kurze Informationseinheiten über begleitende Themen dargestellt: Bauleitplanung, Immobilien- u. Grundstücksuche, Risikoabsicherung, Baufinanzierung, Förderprogramme, Begrünungsmaßnahmen. Dafür stehen Fachleute von der Stadtsparkasse Oberhausen, der Sparkassen- Vermietungs- und Immobilien- Vermittlungs GmbH und von der Stadt Oberhausen zur Verfügung.

Es können etwa 50 Seminarplätze für jeden Termin vergeben werden, eine telefonische Anmeldung ist erforderlich:

Barbara Basut, Tel. (0208) 834-3790, barbara.basut@svi.de


Terminübersicht:
Dienstags,
19:00  -  21:00
Referent der Architektenkammer
Zusätzliche Fachinformation
Dienstag, 6. Sept „Wege zum Bauen“
Bauleitplanung + Baurecht, Immobilienbeschaffung
Dienstag, 13. Sept „Kostengünstiges Bauen“
Baufinanzierung allgemein, Risiken + Absicherung
Dienstag, 20. Sept „Energieoptimiertes Bauen“
Baufinanzierung + Förderprogramme
Dienstag, 27. Sept „Umbauten und Anbauten“
Umbau und Modernisierung
Dienstag, 4. Okt „Gartengestaltung“
Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden und Innenhöfen

Wer mit paydirekt bezahlt, hat jetzt (noch) mehr davon:

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Neuer Wohnraum für die Oberhausener City

Neuer Wohnraum für die Oberhausener City

Startschuss für ein städtebauliches Vorzeigeprojekt mit 14 seniorengerechten Mietwohnungen neuesten Standards auf der Freiherr-vom-Stein-Straße.
Auf dem Brachgelände der ehemaligen WBO-Gartenbetriebsfläche, direkt am Oberhausener Hauptbahnhof, hat der Bau von zwei Wohngebäuden mit jeweils 14 seniorengerechten Mietwohnungen neuesten Standards begonnen. Entwickelt und realisiert wird die 2.100 qm große Wohnanlage vom Oberhausener Projektentwickler „Plassmeier Bau", der bereits mehrere seniorengerechte Wohnanlagen in Oberhausen konzipiert hat und aktuell errichtet.

Eines der Gebäude wird mit öffentlichen Mitteln der NRW.BANK und der Stadtsparkasse Oberhausen finanziert. Mit diesem Bauprojekt reagieren die Investoren auf den Mangel an sozial gefördertem Wohnraum in Oberhausen und davon profitieren Oberhausener Bürger, die aufgrund ihrer Einkommenssituation Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

„Von der gemeinsamen Projektentwicklung über die Ausarbeitung der passenden Finanzierung bis hin zur Umsetzung mit allen Besonderheiten war es eine gelungene Zusammenarbeit aller Beteiligten", so Wolfgang Schepers, Direktor des Bereiches Unternehmenskunden der Stadtsparkasse Oberhausen.

Last Minute Urlaub gefällig?

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Danke für Ihre Teilnahme

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Mit Ihrer Teilnahme an der Umfrage haben Sie einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, dass Ihre Sparkasse das Service- und Leistungsangebot für Sie zukünftig noch weiter verbessern kann.

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Ein vom Sturm zerstörtes Dach

Wer zahlt bei Sturmschäden?

Lokale oder regionale Wetterextreme haben deutlich zugenommen. Die Schäden, die sie anrichten, sind oft verheerend. Da ist es gut zu wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.
Wenn Haus oder Wohnung beschädigt sind

Dach abgedeckt, Fenster zerbrochen – die meisten Sturmschäden entstehen an Gebäuden. Für die Regulierung ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur und Instandsetzung ab Windgeschwindigkeit 8 (62–74 km/h). Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Gerüste und nicht richtig gesichertes Baumaterial können vom Wind mitgenommen werden und Schäden anrichten. Das ist ein Fall für die Rohbauversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Option an, dass eine Rohbauversicherung ab sechs Monate vor Fertigstellung des Gebäudes gilt, wenn eine zeitlich anschließende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Werden durch den Sturm Hab und Gut im Haus beschädigt, ist die Hausratversicherung zuständig. Sie erstattet die Kosten für die Wiederbeschaffung – zum Neuwert. Allerdings erlischt der Versicherungsschutz in der Regel, wenn die Schäden durch offen stehende Fenster oder Türen entstanden sind.

Wenn der Keller „abgesoffen“ ist

Ist als Folge von Sturm und Starkregen die Kanalisation überfordert und der Keller überschwemmt, reicht die Hausratversicherung nicht mehr aus. Das ist dann ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Sie kann in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Wenn es Personen getroffen hat

Der Sturm hat Ihren Blumenkasten vom Balkon gefegt und einen Passanten verletzt? Dann haften Sie selbst, denn Sie hätten den Behälter auch für einen solchen Fall sichern müssen. Gut, wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben. Werden Sie selbst von einem herumfliegenden Ast getroffen und verletzt, greift Ihre eigene Krankenversicherung. Werden Sie durch einen umstürzenden Baum verletzt, der nachweislich morsch war, haftet der Grundstückseigentümer, weil er die Gefahrenquelle nicht beseitigt hat. Mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht hätte er sich entlasten können. Dann wären auch Schäden gedeckt, die durch herabfallende Ziegel des Hauses entstehen.

Wenn das Auto einen Schaden erlitten hat

Falls Ziegel, Äste oder gar Bäume auf Ihr Auto stürzen, wenden Sie sich an Ihre Kfz-Versicherung. Ab Windstärke 8 ist Ihre Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie ersetzt den Zeitwert Ihres Autos, also den Wert eines gleichaltrigen gebrauchten Wagens. Die Vollkaskoversicherung reguliert Schäden auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Sie tut dies auch, falls Sie mit umgestürzten Bäumen oder anderen vom Sturm verwehten Gegenständen zusammengestoßen sind.

So verhalten Sie sich im Schadensfall

Melden Sie den Schaden möglichst unverzüglich der Versicherung. Machen Sie Fotos vor Beginn der Aufräumarbeiten. Listen Sie alle Gegenstände auf, die beschädigt oder zerstört worden sind. Als Mieter wenden Sie sich an Ihren Vermieter, falls an Haus oder Wohnung Schäden entstanden sind.